Winterbereifung auch für PKW
"Klasse A" Erweiterung (A +)
"Klasse E zu B" Erweiterung (EzuB +)
Duale Ausbildung Klasse B
Licht auch am Tag
Moped mit 15
Vormerksystem
Scheckkarten- führerschein
Digitales EU-Kontrollgerät
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Winterbereifung auch für PKW
Seit Jänner 2008 gilt auch für PKW
in der Zeit vom 1. November bis 15. April
bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis,
darf das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen
(für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit
Profiltiefe radial 4mm diagonal 5mm) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden
oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist,
Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.

"Klasse A" Erweiterung (A +)
Ab April 2006 werden bei der Theorieprüfung für die Klasse A, wenn schon eine andere Lenkberechtigung besteht,
nur mehr klassenspezifische Fragen gestellt. Dazu wurden ca. 250 neue Fragen erstellt. Der allgemeine Teil (Vorrang, Verkehrszeichen, ....) entfällt damit.

"Klasse E zu B" Erweiterung (EzuB +)
Ab April 2006 werden bei der Theorieprüfung für die Klasse E zu B, wenn schon die Klasse B besteht,
nur mehr klassenspezifische Fragen gestellt. Der allgemeine Teil (Vorrang, Verkehrszeichen, ....) entfällt damit.

Duale Ausbildung Klasse B
Seit Jänner 2006 gilt eine neue Praxisausbildung für die Klasse B
Im Bild wird der Unterschied der beiden Ausbildungssysteme mit der Anzahl der Fahrlektionen kurz dargestellt.

Links die Vollausbildung in der Fahrschule - rechts die Duale Ausbildung mit Begleiter.
- Die Vollausbildung in der Fahrschule beinhaltet Grund- und Vorschulung.
Die Fahrlektionen für die Hauptschulungsind nicht gesetzlich festgelegt und hängen ganz vom Geschick des Fahrschülers ab.
Es sind jedoch die Inhalte sehr wohl vorgegeben:
- Besprechung der Tageskunde Einstellen auf Umstände, die aufgrund der Tageszeit zu erwarten sind
- Orientierungsblicke - Verkehrszeichen frühzeitiges Erkennen von Verkehrszeichen und rechtzeitiges Anpassen der Fahrweise (rascheBlicksprünge in 5 - 15 Sekunden Vorfeld)
- Partnerkunde rechtzeitiges Erkennen und richtiges Beurteilen von Verkehrspartnern, vorausschauendes Fahren
- Straßenkunde;
- Fahrstreifenwechsel sicheres Umspuren vor dem Vorbeifahren oder Überholen und wieder einordnen
- Einfädeln einordnen in den Fließverkehr, einbiegen in den Querverkehr, Anwendung des Reißverschlusssystems
- Befahren von Querstellen rechtzeitiges Erkennen von Querstellen, richtige Annäherungsgeschwindigkeit und Blickfolge, rasches Übersetzen
- Befahren von Mithaltestrecken mithalten im Verkehrsfluss, einhalten der Sicherheitsabstände, einstellen auf vorhersehbare Manöver der Verkehrspartner
- Befahren von Gegenverkehrsstrecken rechtzeitiges Abschätzen, angepasste Fahrgeschwindigkeit, einstellen auf plötzlich auftretenden Querverkehr, vor allem bei Sichtbehinderung
- Befahren alarmierender Stellen Einstellung auf verborgene Gefahren
- Ökonomisches Fahren treibstoffsparendes und materialschonendes Fahren durch Ausnützung aller Möglichkeiten, Anpassen der Fahrmanöver zur Erreichung einer ausgeglichenen und zügigen Fahrweise
- Einführung in den raschen Verkehrsfluss Gewöhnung an höhere Geschwindigkeiten sowie rasche Beschleunigungsvorgänge und starkes Abbremsen
- Sekundentraining feststellen der angepassten Fahrgeschwindigkeit bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen und unter Anwendung der Sekundenmethode
- Überholen beurteilen, ob Überholen erlaubt und ohne Behinderung von Partnern möglich ist
Die Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung ist im Umfang wieder gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Duale Ausbildung beinhaltet Grund- und Vorschulung und zusätzilch eine theoretische Einweisung für Schüler und Begleiter
dann sind mindestens 1000 km mit dem Privatfahrzeug zu absolvieren.
Nach erfolgreicher Beobachtungsfahrt mit einem eigens ausgebildeten Fahrlehrer geht es weiter mit
einer Perfektionsschulung und einer Prüfungsvorbereitung mit dem Fahrlehrer.

Licht auch am Tag
Seit 4. Jänner 2008 gilt, dass Kraftfahrzeuge am Tag nicht mehr mit Licht fahren müssen.

Moped mit 15
Seit Mai 2005 ist das Lenken eines Mopeds ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Man benötigt gegenüber früher nur mehr eine Einverständniserklärung des (eines) Erziehungsberechtigten.
Zusätzlich zur 'normalen' Mopedausbildung (8 Einheiten Theorie und Prüfung) sind noch 6 Fahrlektionen auf einem Moped zu absolvieren.

Vormerksystem (österr. Punkteführerschein)
Das Vormerksystem ist seit 1.7.2005 in Österrreich an Stelle des Punkteführerscheins eingeführt worden
und soll wie folgt funktionieren.
Es gibt einen Deliktkatalog welcher folgende Delikte beinhaltet
- Zu geringer Abstand beim Hintereinanderfahren
- Behinderung von Fußgängern am Schutzweg
- Behinderung von Radfahrern auf der Radfahrerüberfahrt
- Nichtbeachtung des Vorschriftszeichens "HALT"
- Nichtbeachten des Rotlichtes bei Ampeln
- Nichtbeachten des Rotlichtes bei Eisenbahnkreuzungen
- Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Lenken eines Kraftfahrzeugs, das nicht mehr verkehrssicher ist
- Nichtbeachten der Vorschriften zur Beförderung von Kindern im Fahrzeug
- Nichtbeachten der Alkoholholbestimmungen (zwischen 0,25 mg/l und 0,4 mg/l)
- Für LKW, Bus und Gefahrengutlenker
- Nichtbeachten der Alkoholholbestimmungen (für LKW und Bus gilt Alkoholverbot)
- Nichtbeachten des Fahrverbots bzw. der Vorschriften für Gefahrenguttransporte in Autobahntunnels
Hat ein Kraftfahrzeuglenker eines der oben angeführten Delikte begangen,
so ist eine Vormerkung im Örtlichen Führerscheinregister einzutragen.
Was passiert mit dieser Vormerkung ?
Beim ersten Delikt noch nichts.
Folgt ein weiterer Delikt innerhalb von 2 Jahren, kommt es zu einer Maßnahme (Nachschulung, Fahrsicherheitstraining, ...)
Erst beim dritten Delikt innerhalb dieses Zeitraumes wird der Führerschein abgenommen (mindestens 3 Monate) !

Scheckkartenführerschein
Der Scheckkartenführerschein wird in Österrreich an Stelle des alten rosa Papiers ab 1. März 2006 eingeführt.


Digitales EU-Kontrollgerät
Das digitale EU-Kontrollgerät wird in Österrreich bei neuen LKW an Stelle des Fahrtenschreibers (2006 ?) eingeführt.

Das Kontrollgerät wird vom Fahrer mittels Kontrollkarte aktiviert.

Man benötigt keine händischen Aufzeichnungen mehr.

Es wird "alles" elektronisch aufgezeichnet (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, ... ). Die Auswertung erfolgt über einen Kontrollstreifen. Für die betroffenen Fahrer werden eigene Schulungen angeboten !

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