Das nötige Alter
 grundsätzlich 18 Jahre |
Behördenwege
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Ärztliche Untersuchung
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Ausbildung in der Fahrschule

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Die Computerprüfung
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Die praktische Prüfung
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Das Abholen des Führerscheins
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Mindestalter für die einzelnen Führerscheinklassen
Klasse A (Motorrad): mit 18 Jahren nur 'Vorstufe A' (Leichtmotorrad) mit 21 Jahren direkt A (Motorrad)
Klasse B (Auto): mit 17 Jahren (L17) sonst mit 18 Jahren
Klasse C1 (LKW bis 7,5 t): mit 18 Jahren
Klasse C (alle LKW): Prüfung mit 18 Jahren (aber bis 21 Jahre eingeschränkt auf C1)
Klasse D (Busse): mit 21 Jahren
Klasse E (schwere Anhänger):
E zu B mit 18 Jahren
E zu C1 mit 18 Jahren (LKW + Anhänger bis maximal 12 t)
E zu C gleich wie Klasse C
E zu D mit 21 Jahren
Klasse F (Traktor):
mit 16 Jahren

Behördenwege
Die Behördenwege fallen seit März 2006 fast vollständig weg und sind ab Oktober 2006 Historie.
Ansprechpartner ist die Fahrschule

Ärztliche Untersuchung
Die ärztliche Untersuchung sollte so schnell wie möglich gemacht werden.
Es gibt unterschiedliche Gutachten für die Klassen A,B,E zu B und F bzw. C1, C, E zu C und D
Das ärztliche Gutachten kann bei jedem Arzt erstellt werden, der bei der Behörde zugelassen wurde (eine Liste liegt bei der Behörde bzw. der Fahrschule auf.
Vorsicht wenn noch ein zusätzliches ärztliches Gutachten benötigt wird (z. B. Kontaktlinsenverträglichkeit) nicht darauf vergessen es nachzubringen.
Das Gutachten muss vor Prüfungsantritt bei der Behörde aufliegen !

Fahrschulausbildung
Die Ausbildung in der Fahrschule erfolgt als Theorie und Praxisteil.
Die Theorieausbildung erfolgt gößtenteils im Lehrsaal und beinhaltet die Basisthemen
Aber auch einer Ausbildung am Fahrzeug mit Radwechsel, Schneekettenmontage und allgemeine Wartungsarbeiten.

und alle spezifischen Themen für die einzelnen Klassen
Die Praxis beinhaltet die Themen wobei die DualeAusbildung zur Anwendung kommmt (siehe 'news')
- Fahrzeug Grundausbildung (Lenkradhaltung, Kupplung, ... )
- Partnerkunde
- Bergauf Losfahren
- Blicktechniken, Pendelblick
- Fahrstreifenwechsel 3S-Blick, Fahrstreifenverminderung
- Einordnen und Einbiegen auf Kreuzungen
- Vorrang
- Geregelte Kreuzungen
- Abstände beim Hintereinanderfahren
- Einparken in Parklücken und Parkgaragen
- Steigungen und Gefällestrecken
- Überholen
- Geschwindigkeitswahl
- Autobahn und Autostraße (inkl. Tunnel)
- Nachtfahrt
- Prüfungsparcours und Prüfungsvorbereitung

Fahrprüfung
Die Fahrprüfung besteht aus zwei Teilen einer theoretischen Fahrprüfung und einer praktischen Fahrprüfung.
Die theoretische Fahrprüfung wird am Computer abgenommen.
Ablauf der Computerprüfung
Bei der Computerprüfung werden dem Prüfling ca. 60 Fragen gestellt (je Klasse unterschiedlich viele).
Der Fragenaufbau sieht folgendermaßen aus

Bearbeitung
Es wird eine Frage gestellt.
Zu dieser Frage (kann durch ein Bild unterstützt werden) gibt es vier mögliche Antworten. Zumindest eine dieser Antworten ist richtig. Es können aber auch zwei, drei oder alle vier Antworten richtig sein. Um die Frage richtig gewertet zu bekommen, müssen alle richtigen Antworten angekreuzt werden. Sind z.B. drei Antworten richtig, es werden aber nur zwei davon angekreuzt, dann ist die Frage nicht zu 2/3 richtig sondern ganz falsch. Ein Fragenkonstrukt besteht meist aus einer Hauptfrage und einer zugehörigen Zusatzfrage (es gibt ganz wenige Ausnahmen). Wird die Hauptfrage falsch beantwortet, ist automatisch auch die Zusatzfrage falsch gewertet. Ist die Hauptfrage richtig und die Zusatzfrage falsch, dann wird nur die Zusatzfrage falsch gewertet. Fragen werden Punktemäßig unterteilt in schwere, mittelschwere und leichte Fragen. Eine schwere Frage wird in der Hauptfrage mit 5 Punkten eine mittler Frage mit 3 Punkten und eine leichte Frage mit 1 Punkt gewertet. Die Zusatzfrage dann entsprechen weniger Punkte.
Um eine Prüfung positiv zu bestehen muss in der Gesamtpunteanzahl mindestens 80 % der möglichen Punkte erreicht werden bei den spezifischen der Klasse A, B, F mindestens 60 % der möglichen Punkte erreichen.
Das Ergebnis wird als Protokoll dem Prüfling ausgehändigt.


Ablauf der Praxisprüfung
Die praktische Prüfung besteht aus 3 Teilen
Teil A
Überprüfung am Fahrzeug
Dabei werden vom Prüfer Bedienungselemente, Verkehrsicherheit und Betriebssicherheit überprüft
z.B. Bedienen der Scheibenwischer, Profiltiefe der Reifen, .....
Teil B
Langsamfahrübung
Dabei wird am Übungsplatz der Fahrschule ein Prüfparcours gefahren
der folgende Einzelübungen beinhaltet
- Bremsstrecke
- Umkehren
- Einparken in Parklücke
- Einparken in Parkgarage
- Slalom
- Tordurchfahrt
Teil C
Fahren im Verkehr (der wichtigste Teil)
Es sind mindestens drei Personen im Fahrzeug
- der Fahrschüler/in
- das Prüfeorgan
- der Fahrlehrer/in
Die Fahrt im Straßenverkehr dauert mindestens 25 Minuten. Der Prüfer hält alle relevanten Abläufe und Fehler des Fahrschülers fest und gibt am Ende bekannt ob man die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Dazu wird ein Prüfprotokoll geführt und dem Prüfling im Falle eines Misserfolges ein Durchschlag ausgehändigt.

Bei bestandener Prüfung wird sofort durch das Prüforgan ein Interimsführerschein ausgestellt.
d.h. Fahrmöglichkeit unmittelbar nach bestandener Prüfung (nicht vergessen Lichtbildausweis mitführen).
Dieser Interimsführerschein gilt 4 Wochen lang.
Gleichzeitig wird ein Kostenblatt und ein Zahlschein übergeben.
Wenn möglich bitte immer mit dem beiliegenden Zahlschein einzahlen !

Abholen des Führerscheins !
Das ist die einfachste Aufgabe
Die Scheckkarte wird per Post zugestellt (wenn alle Gebühren entrichtet wurden) !

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